Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Leistungen nach SGB II; Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Keine Versagung des Regelbedarfs wegen bloßen Infragestellens der Hilfebedürftigkeit des Leistungsempfängers; Spannungsfeld zwischen Eilbedürftigkeit und Untersuchungsgrundsatz; Annahme ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Leistungen nach SGB II
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bloße Mutmaßungen der fehlenden Hilfebedürftigkeit rechtfertigen nicht Versagung des Regelbedarfs
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 25.03.2015 - S 14 AS 401/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15
Dem Hauptsacheverfahren ist grundsätzlich die abschließende Klärung innerhalb der dort vorgesehenen verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen vorbehalten, nur ausnahmsweise ist eine frühere vorläufige Regelung zulässig wenn dies mit Blick auf die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nach Maßgabe der o.a. Kriterien geboten ist (vgl. Beschluss des LSG NRW vom 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15
Ihre Gewährung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die dem Schutz der Menschenwürde dient (BVerfG Beschl v 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; s auch LSG NRW Beschl v 06.05.2013 - L 6 SF 62/13 ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 6 SF 62/13
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15
Ihre Gewährung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die dem Schutz der Menschenwürde dient (BVerfG Beschl v 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; s auch LSG NRW Beschl v 06.05.2013 - L 6 SF 62/13 ER).
- AG Berlin-Lichtenberg, 19.12.2013 - 17 C 33/13
Mietvertrag: fristgemäße Kündigung nach Zahlung des Mietrückstandes innerhalb der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15
Die danach entscheidende Frage, ob der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, indem er in einem zur fristlosen Kündigung berechtigendem Ausmaß mit der Mietzahlung deshalb in Verzug ist, weil die Kosten der Unterkunft nicht (rechtzeitig) vom Jobcenter gezahlt worden sind, wurde in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung - soweit dies vom Senat beurteilt werden kann - bisher nicht einheitlich beantwortet (vgl. hierzu AG Lichtenberg Urteil vom 19.12.2013 - 17 C 33/13 - Rdnr 22; BGH Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 - juris; s entsprechend LSG NRW Beschluss vom 19.05.2014 - L 19 AS 805/14 B ER - juris mwN; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22.07.2014 - L 10 AS 1393/14 B ER - juris). - BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09
Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15
Die danach entscheidende Frage, ob der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, indem er in einem zur fristlosen Kündigung berechtigendem Ausmaß mit der Mietzahlung deshalb in Verzug ist, weil die Kosten der Unterkunft nicht (rechtzeitig) vom Jobcenter gezahlt worden sind, wurde in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung - soweit dies vom Senat beurteilt werden kann - bisher nicht einheitlich beantwortet (vgl. hierzu AG Lichtenberg Urteil vom 19.12.2013 - 17 C 33/13 - Rdnr 22; BGH Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 - juris; s entsprechend LSG NRW Beschluss vom 19.05.2014 - L 19 AS 805/14 B ER - juris mwN; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22.07.2014 - L 10 AS 1393/14 B ER - juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2014 - L 10 AS 1393/14
Bedarf für Unterkunft und Heizung - Anordnungsgrund Kündigungslage - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15
Die danach entscheidende Frage, ob der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, indem er in einem zur fristlosen Kündigung berechtigendem Ausmaß mit der Mietzahlung deshalb in Verzug ist, weil die Kosten der Unterkunft nicht (rechtzeitig) vom Jobcenter gezahlt worden sind, wurde in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung - soweit dies vom Senat beurteilt werden kann - bisher nicht einheitlich beantwortet (vgl. hierzu AG Lichtenberg Urteil vom 19.12.2013 - 17 C 33/13 - Rdnr 22; BGH Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 - juris; s entsprechend LSG NRW Beschluss vom 19.05.2014 - L 19 AS 805/14 B ER - juris mwN; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22.07.2014 - L 10 AS 1393/14 B ER - juris). - BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14
Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15
Soweit der Senat bislang mit den anderen für die Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fachsenaten die Auffassung vertreten hat, dass ein Anordnungsgrund regelmäßig erst mit der Erhebung der Räumungsklage anzunehmen sei, da erst dann konkret Wohnungslosigkeit drohe, die in einem bestimmten Zeitfenster des Klageverfahrens durch die vorläufige Gewährung (auch) von Kosten der Unterkunft (vgl. §§ 543 Abs. 2 S. 2; 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) abgewendet werden könne, hat er diese Rechtsprechung aufgegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 29.01.2015 - L 6 AS 2085/14 B ER) und sieht sich in seiner Auffassung nunmehr auch durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 4.2.2015 - VIII ZR 175/14; entgegen LG Bonn Urteil vom 10.11.2011 - 6 T 198/11 und LG Wiesbaden Urteil vom 22.06.2012 - S 3 114/11) bestätigt. - LSG Sachsen, 01.08.2005 - L 3 B 94/05
Begründetheit einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von Arbeitslosengeld II …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15
Aus der Eilbedürftigkeit ergeben sich um so mehr Einschränkungen an die Anforderungen für Sachverhaltsermittlungen, je eilbedürftiger die Sache ist (vgl SächsLSG Beschl v 01.08.2005 - L 3 B 94/05 AS-ER;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG 11. Aufl § 86 b Rn 16a). - BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15
Durch die Nachzahlung der Rückstände wird die Kündigung nicht unwirksam, da §§ 543 Abs. 2 S. 2, 569 Ab. 3 Nr. 2 BGB im Rahmen dieser Kündigung nicht anwendbar ist (BGH Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 6 AS 2085/14
Vorläufige Gewährung von SGB II -Leistungen für EU-Ausländer
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15
Soweit der Senat bislang mit den anderen für die Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fachsenaten die Auffassung vertreten hat, dass ein Anordnungsgrund regelmäßig erst mit der Erhebung der Räumungsklage anzunehmen sei, da erst dann konkret Wohnungslosigkeit drohe, die in einem bestimmten Zeitfenster des Klageverfahrens durch die vorläufige Gewährung (auch) von Kosten der Unterkunft (vgl. §§ 543 Abs. 2 S. 2; 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) abgewendet werden könne, hat er diese Rechtsprechung aufgegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 29.01.2015 - L 6 AS 2085/14 B ER) und sieht sich in seiner Auffassung nunmehr auch durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 4.2.2015 - VIII ZR 175/14; entgegen LG Bonn Urteil vom 10.11.2011 - 6 T 198/11 und LG Wiesbaden Urteil vom 22.06.2012 - S 3 114/11) bestätigt. - LG Bonn, 10.11.2011 - 6 T 198/11
Vertretenmüssen einer Wohnraumkündigung durch den im Leistungsbezug der ARGE …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 19 AS 805/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17
Vorläufige Aussetzung einer Vollstreckung; Ermessensentscheidung; …
Der erkennende Senat, der die ursprünglich gemeinsam mit dem 19. und allen anderen Fachsenaten des LSG NRW vertretene Auffassung bereits Anfang 2015 aufgegeben hat, wird ggfs. im Hauptsacheverfahren (Beschwerdeverfahren) die Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung auch mit Blick auf die Kosten der Unterkunft prüfen, ohne Einengung auf ein Zeitfenster ab Erhebung der Räumungsklage (vgl. LSG NRW Beschluss vom 25.08.2015 - L 6 AS 653/15 B ER).